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Barrierefreiheitserklärung

Informationen über die Konformität von Dienstleistungen gemäß § 14 Abs. 2 BaFG

 

Informationen über die Konformität nach dem Barrierefreiheitsgesetz (Konformitätserklärung)                                                             

Stand 26. Juni 2025

 

 

Erklärung zur Barrierefreiheit 

 

Alle Menschen sollen Produkte und Dienstleistungen ohne Einschränkungen nutzen können, zum Beispiel über digitale Kanäle (z.B. Internet-Banking, Webseite). Man nennt das „barrierefreie Nutzung“. Die Regeln dafür stehen in einem Gesetz. Das Gesetz heißt in Österreich Barrierefreiheitsgesetz und wird mit BaFG abgekürzt.

Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu machen.  

Wir möchten sicherstellen, dass alle unsere Produkte und Dienstleistungen, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, barrierefrei sind.

 

Anforderungen an die Barrierefreiheit:

 

Wir richten uns nach den Vorgaben der EN 301 549 (Europäische Norm über die Anforderungen an die Barrierefreiheit der Informations- und Kommunikationstechnik). Weiters berücksichtigen wir die Vorgaben der Vereinigung für Internetstandards „World Wide Web Consortium“ (abgekürzt W3C). Diese Vorgaben sind auch unter dem englischen Namen "Web Content Accessibility Guidelines" oder kurz WCAG bekannt. 

 

Informationen über die Funktionsweise der Dienstleistung („Infoblätter“)

 

Die Informationen zu den von uns angebotenen Dienstleistungen finden Sie unterhalb von dieser Konformitätserklärung.

Das Sprachniveau dieser Infoblätter liegt nicht über B2 (Höhere Mittelstufe) des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERS) des Europarats.

Die Bereitstellung dieser Informationen erfolgt folgendermaßen:

 

  • Die Informationen werden über mehr als einen sensorischen Kanal bereitgestellt.
    Die Infoblätter können auf der Website gelesen, oder von einem Screenreader (Bildschirmleser) vorgelesen werden. Zusätzlich stellen wir Ihnen die Infoblätter vor Ort gerne auch in Papierform zur Verfügung und lesen Ihnen diese bei Bedarf vor.
     
  • Die Informationen werden in verständlicher Weise dargestellt.
    Die Informationen werden in einer einfachen Form dargestellt. Sätze werden kurz gehalten und beschränken sich auf das Wesentlichste. Fremdwörter, Fachbegriffe und Abkürzungen werden so weit wie möglich vermieden und bei Verwendung erklärt. Aufzählungen erfolgen in Form von Listen.

 

  • Die Informationen werden den Nutzern und Nutzerinnen auf eine Weise dargestellt, die sie wahrnehmen können.
    Die Darstellung der Inhalte unterstützt die Verwendbarkeit von Screenreadern. Die gesamte Homepage ist mit Tastatur navigierbar. Die Farbkontraste sind ausreichend hoch, so dass die Informationen wahrnehmbar sind. Die Überschriften weisen eine durchgängige Gliederung auf.

 

  • Der Informationsinhalt wird in Textformaten zur Verfügung gestellt, die sich zum Generieren alternativer assistiver Formate eignen, die von Nutzern in unterschiedlicher Form dargestellt werden und über mehr als einen sensorischen Kanal wahrgenommen werden können.
    Der Informationsinhalt wird in Textformaten zur Verfügung gestellt. Die Textformate lassen sich von den gängigen Screenreadern einwandfrei vorlesen. 

 

  • Die Informationen werden in einer Schriftart mit angemessener Schriftgröße und geeigneter Schriftform unter Berücksichtigung der vorhersehbaren Nutzungsbedingungen und mit ausreichendem Kontrast sowie anpassbarem Abstand zwischen den Buchstaben, Zeilen und Absätzen dargestellt.
    Die Informationstexte haben eine leicht lesbare Schriftgröße und Schriftform mit ausreichend Abstand zwischen Buchstaben, Zeilen und Abständen. 

 

  • Es wird eine alternative Darstellung des Inhalts angeboten, wenn Elemente mit Nicht-Text-Inhalten enthalten sind.

    Die Informationen werden strukturiert dargestellt durch die Verwendung von Listen und logischen Gruppierungen.

 

  • Die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen elektronischen Informationen werden auf kohärente und angemessene Weise bereitgestellt, indem sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden.

    Information sind unterscheidbar und werden nicht nur durch Farben allein vermittelt, sondern etwa durch Kennzeichnung von Überschriften in Listen. Informationen auf Papier liest unser Kundenservice beziehungsweise unsere Vertriebspartner (z.B. Autoverkäufer:in) gerne vor bzw. werden sie Ihnen bei Bedarf auch elektronisch zur Nutzung eines Screenreaders übermittelt.


 

 

Barrierefreiheit der Website und des Sparportals

 

Websites einschließlich der zugehörigen Online-Anwendungen und auf Mobilgeräten angebotenen Dienstleistungen, einschließlich mobiler Apps müssen auf kohärente und angemessene Weise wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden.

 

Die Website sowie das Sparportal der Denzel Bank werden entsprechend den Vorgaben der EN 301 549, sowie der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) gestaltet. Dabei handelt es sich insbesondere um:

 

  • Wahrnehmbarkeit
    Hierbei werden die Informationen wahrnehmbar dargestellt, indem sie Screenreader-tauglich sind. Die Farbkontraste sind ausreichend hoch, so dass die Informationen wahrnehmbar sind. 

    Der Kontoantrag, der Ihnen nach Beantragung eines Online Sparen-Kontos zugeschickt wird ist noch nicht in vollem Umfang Screenreader-tauglich. An einer Lösung wird bereits gearbeitet.

 

 

  • Bedienbarkeit
    Die Website und das Sparportal werden bedienbar gestaltet indem wir Sprungmarken zum gezielten Aufruf von Navigation und Inhalten anbieten. Seitenfunktionen, Eingabefelder sowie Kontrollelemente können über die Tastatur bedient, angesteuert und verlassen werden.

    Noch nicht per Tastatur ansteuerbar ist der Consent-Manager, also das Fenster, in dem man über die Verwendung von Cookies entscheidet. Es wird bereits an einer Lösung gearbeitet.

 

 

  • Verständlichkeit
    Die Informationen werden auf eine verständliche Weise dargestellt indem sie nicht nur durch Farben allein vermittelt werden, sondern etwa durch das Vorlesen von Links oder die Kennzeichnung von Überschriften in Listen.

    Ein offenes Thema hinsichtlich der Verständlichkeit befindet sich noch im Login-Bereich des Sparportals. Hier erfolgt noch keine gesonderte Screenreader-Benachrichtigung sobald von der PIN 1-Maske auf die PIN 2-Maske gewechselt wird. Auch hier befindet sich bereits eine Lösung in der Umsetzung.

 

 

  • Robustheit
    Die Robustheit von Website und Sparportal wird dadurch gewährleistet, dass sie mit den gängigen Webbrowsern und Screenreadern kompatibel sind.

 

 

  • Kohärente und angemessene Gestaltung
    Es wird auf eine kohärente und angemessene Gestaltung geachtet, der Aufbau der Website beschränkt sich auf nur zwei Navigationsebenen. Die Überschriften weisen eine durchgängige Gliederung auf.

 

Barrierefreiheit der Identifizierungsmethoden

 

Die von der Denzel Bank verwendeten Identifizierungsmethoden sind auf wahrnehmbare, bedienbare, verständliche und robuste Art gestaltet.

 

Feedback, Beschwerdemöglichkeit und Kontaktangaben 

 

Wir erweitern und verbessern unsere barrierefreien Dienstleistungen laufend. Unsere Produkte, Dienstleistungen sollen einfach zu bedienen und leicht zugänglich sein. 

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Webseite behindern, etwa Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind oder Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheits-Anforderungen, so bitten wir Sie, uns diese über unser Kontaktformular unter https://www.denzelbank.at/kontakt mitzuteilen.

Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die Internet-Adresse (URL) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an. 

 

Zeitpunkt der Erstellung dieser Erklärung 

 

Wir haben diese Erklärung zuletzt 26.06.2025 aktualisiert. 

 

 

Infoblätter zur Beschreibung der Dienstleistungen

Information zu KFZ-Krediten nach dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)

Stand 26. Juni 2025

 

Bankhaus Denzel Aktiengesellschaft („Denzel Bank“)
Erdbergstraße 189-193
1030 Wien
Tel: +43-1-515 07-0

 

In dem Infoblatt beschreiben wir die Dienstleistung KFZ-Kredit. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Eigenschaften und Funktionsweisen unserer Dienstleistung.

Wenn es rechtlich notwendig ist, verwenden wir vereinzelt bestimmte, gesetzlich vorgesehene Fachbegriffe. Wir erklären dann die Begriffe.

 

Das Infoblatt ist eine reine Information. Rechtlich gilt, was in dem Vertrag steht, den Sie mit uns, der Denzel Bank, abschließen.

 

  1. Was ist ein KFZ-Kredit?

Bei einem KFZ-Kredit borgen Sie sich von der Bank Geld aus um den Kaufpreis für ein Auto zu bezahlen. Sie verpflichten sich, der Bank das ausgeborgte Geld zuzüglich Zinsen innerhalb der Laufzeit zurückzuzahlen.

Die Bank behält sich an dem Auto das Eigentum vor, das heißt, dass Sie erst dann Eigentümer des Autos werden, wenn Sie den Kredit vollständig bezahlt haben.

 

  1. Wozu schließt man einen KFZ-Kreditvertrag ab?

Einen Kreditvertrag schließt man ab, weil man vorübergehend mehr Geld benötigt, als man gerade hat. Bei einem KFZ-Kreditvertrag kann man somit bereits ein Auto benützen bevor man es vollständig bezahlt hat.

Auf die von der Denzel Bank angebotenen Kredite ist vor allem das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) anzuwenden.

 

  1. Was sind Zinsen?

Sie müssen der Bank für das Ausborgen des Geldes Zinsen zahlen. Die Zinsen eines Kredites berechnet die Bank normalerweise als Prozentsatz des offenen Kredits. Sie müssen zusätzlich zum Kreditbetrag auch noch die Zinsen zurückzahlen. Wer sich zum Beispiel EUR 1000,- zu 4% Zinsen für ein Jahr ausleiht, muss der Bank am Ende des Jahres EUR 1040,- zurückzahlen. Sie müssen der Bank also mehr Geld zurückzahlen, als Sie von ihr bekommen haben. 

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie sich die Zinsen eines Kredites berechnen. Die häufigsten sind:

 

  • Fixzinssatz:

Beim Fixzinssatz bleibt die Höhe der Zinsen und der Raten für die gesamte Laufzeit des Kredits gleich.

 

  • Variabler Zinssatz:

Ein variabler Zinssatz kann sich im Lauf der Zeit ändern. Sie vereinbaren dabei mit Ihrer Bank, dass der Zinssatz Ihres Kredites von einem veröffentlichten Vergleichszinssatz abhängt. Je nachdem wie sich dieser Vergleichszinssatz ändert, ändert sich der Zinssatz des Kredits. Und dementsprechend steigt oder sinkt auch die Höhe der Rückzahlungen. 

 

  1. Welche Kosten fallen sonst noch an?

Zusätzlich zu den Zinsen können noch weitere Kosten anfallen. Die Kosten werden mit Ihnen im Kreditvertrag vereinbart. 

 

  1. Wie zahlen Sie den Kredit zurück?

Die Rückzahlung eines Kredits erfolgt entsprechend den Bedingungen, die im Kreditvertrag festgelegt sind. Am häufigsten erfolgt die Rückzahlung mittels monatlicher Zahlungen („Kreditraten“). 

 

  1. Können Sie den Kredit vorzeitig zurückzahlen?

Sie haben das Recht, den Kredit früher zurückzuzahlen als im Vertrag festgelegt. 

 

  1. Haben Sie ein Rücktrittsrecht?

Sie haben in bestimmten Fällen die Möglichkeit, vom bereits geschlossenen Kreditvertrag zurücktreten. Der Kreditvertrag ist damit hinfällig. Sie müssen das von der Bank ausbezahlte Geld dann innerhalb von 30 Tagen an die Bank zurückzahlen.

 

  1. Wann bekommen Sie einen Kredit?

Sie haben die Möglichkeit einen Kredit vor Ort bei einem Autohändler zu beantragen. Dazu müssen Sie bestimmte Dokumente und Informationen zur Verfügung stellen, sodass ihre Bonität (Kreditwürdigkeit) geprüft werden kann. Die Bank kann den Kredit nur vergeben, wenn Sie sich die Rückzahlungen leisten können. Das wird die  Bank vor der Kreditvergabe prüfen.

 

  1. Wann müssen Sicherheiten bestellt werden?

Eine Kreditsicherheit sichert die Rückzahlung eines Kredites. Wenn Ihre Bonität (Kreditwürdigkeit) nicht ausreichend ist, kann die Denzel Bank zusätzliche Sicherheiten verlangen. Durch die Sicherheit verschafft sich die Bank eine ersatzweise Geldquelle für den Fall, dass der Kredit nicht zurückbezahlt wird. Als Sicherheit dient vor allem eine Bürgschaft. 

Bei einer Bürgschaft übernimmt eine zusätzliche Person die Haftung für den Kredit. Sollten Sie nicht bezahlen, kann die Bank vom Bürgen die Zahlung verlangen.

 

  1. Was passiert, wenn Sie Kreditraten nicht zurückzahlen?

Zahlen Sie einzelne Kreditraten nicht zurück, so kann die Denzel Bank Mahnspesen und Verzugszinsen verrechnen, sowie ein Inkassobüro beauftragen.

Zahlen Sie weiterhin die Kreditraten nicht zurück, kann die Denzel Bank den Kreditvertrag kündigen. Das bedeutet, dass Sie die restlichen Kreditraten (offener Kreditbetrag samt Zinsen) sofort und komplett zurückzahlen müssen und das Auto zurückgeben müssen.

Zahlen Sie auch dann nicht, kann die Bank die Sicherheiten verwerten, sowie Klage und Exekution führen.

Weitere Kosten wie zum Beispiel Inkassospesen können zusätzlich anfallen.


 

 

Information zu Kleinkrediten nach dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)

Stand 26. Juni 2025

 

Bankhaus Denzel Aktiengesellschaft („Denzel Bank“)
Erdbergstraße 189-193
1030 Wien
Tel: +43-1-515 07-0

 

In diesem Infoblatt beschreiben wir die Dienstleistung Kleinkredit. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Eigenschaften und Funktionsweisen unserer Dienstleistung.

Wenn es rechtlich notwendig ist, verwenden wir vereinzelt bestimmte, gesetzlich vorgesehene Fachbegriffe. Wir erklären dann die Begriffe.

 

Das Infoblatt ist eine reine Information. Rechtlich gilt, was in dem Vertrag steht, den Sie mit uns, der Denzel Bank, abschließen.

 

  1. Was ist ein Kleinkredit?

Bei einem Kleinkredit borgen Sie sich von der Bank Geld aus um den Preis für ein Kreditobjekt oder eine Dienstleistung zu bezahlen. Sie verpflichten sich, der Bank das geliehene Geld zuzüglich Zinsen innerhalb der Laufzeit des Kleinkreditvertrags zurückzuzahlen.

Die Bank behält sich an dem Kreditobjekt das Eigentum vor, das heißt, dass Sie erst dann Eigentümer des finanzierten Gegenstands werden, wenn Sie den Kredit vollständig bezahlt haben.

 

  1. Wozu schließt man einen Kleinkreditvertrag ab?

Einen Kreditvertrag schließt man ab, weil man vorübergehend mehr Geld benötigt, als man gerade hat. Bei einem Kleinkreditvertrag kann man somit bereits das finanzierte Objekt benützen oder eine Dienstleistung beziehen, bevor man vollständig bezahlt hat.

Auf die von der Denzel Bank angebotenen Kredite ist vor allem das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) anzuwenden.

 

  1. Was sind Zinsen?

Sie müssen der Bank für das Ausborgen des Geldes Zinsen zahlen. Die Zinsen eines Kredites berechnet die Bank normalerweise als Prozentsatz des offenen Kredits. Sie müssen zusätzlich zum Kreditbetrag auch noch die Zinsen zurückzahlen. Wer sich zum Beispiel EUR 1000,- zu 4% Zinsen für ein Jahr ausleiht, muss der Bank am Ende des Jahres EUR 1040,- zurückzahlen. Sie müssen der Bank also mehr Geld zurückzahlen, als Sie von ihr bekommen haben. 

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie sich die Zinsen eines Kredites berechnen. Die häufigsten sind:

 

  • Fixzinssatz:
    Beim Fixzinssatz bleibt die Höhe der Zinsen und der Raten für die gesamte Laufzeit des Kredits gleich.
  • Variabler Zinssatz:

    Ein variabler Zinssatz kann sich im Lauf der Zeit ändern. Sie vereinbaren dabei mit Ihrer Bank, dass der Zinssatz Ihres Kredites von einem veröffentlichten Vergleichszinssatz abhängt. Je nachdem wie sich dieser Vergleichszinssatz ändert, ändert sich der Zinssatz des Kredits. Und dementsprechend steigt oder sinkt auch die Höhe der Rückzahlungen. 

 

  1. Welche Kosten fallen sonst noch an?

Zusätzlich zu den Zinsen können noch weitere Kosten anfallen. Die Kosten werden mit Ihnen im Kreditvertrag vereinbart. 

 

  1. Wie zahlen Sie den Kredit zurück?

Die Rückzahlung eines Kredits erfolgt entsprechend den Bedingungen, die im Kreditvertrag festgelegt sind. Am häufigsten erfolgt die Rückzahlung mittels monatlicher Zahlungen („Kreditraten“). 

 

  1. Können Sie den Kredit vorzeitig zurückzahlen?

Sie haben das Recht, den Kredit früher zurückzuzahlen als im Vertrag festgelegt. 

 

  1. Haben Sie ein Rücktrittsrecht?

Sie haben in bestimmten Fällen die Möglichkeit, vom bereits geschlossenen Kreditvertrag zurücktreten. Der Kreditvertrag ist damit hinfällig. Sie müssen das von der Bank ausbezahlte Geld dann innerhalb von 30 Tagen an die Bank zurückzahlen.

 

  1. Wann bekommen Sie einen Kredit?

Sie haben die Möglichkeit einen Kredit gemeinsam mit einem Berater des jeweiligen Produktes zu beantragen. Sie müssen bestimmte Dokumente und Informationen zur Verfügung stellen, sodass ihre Bonität (Kreditwürdigkeit) geprüft werden kann. Die Bank kann den Kredit nur vergeben, wenn Sie sich die Rückzahlungen leisten können. Das wird die Denzel Bank vor der Kreditvergabe prüfen.

 

  1. Was passiert, wenn Sie Kreditraten nicht zurückzahlen?

Zahlen Sie einzelne Kreditraten nicht zurück, so kann die Denzel Bank Mahnspesen und Verzugszinsen verrechnen, sowie ein Inkassobüro beauftragen.

Zahlen Sie weiterhin die Kreditraten nicht zurück, kann die Denzel Bank den Kreditvertrag kündigen. Das bedeutet, dass Sie die restlichen Kreditraten (offener Kreditbetrag samt Zinsen) sofort und komplett zurückzahlen müssen.

Zahlen Sie auch dann nicht, kann die Bank die Sicherheiten verwerten, sowie Klage und Exekution führen.

Weitere Kosten wie zum Beispiel Inkassospesen können zusätzlich anfallen.

Information zu Barkrediten nach dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)

Stand 26. Juni 2025

 

 

Bankhaus Denzel Aktiengesellschaft („Denzel Bank“)
Erdbergstraße 189-193
1030 Wien
Tel: +43-1-515 07-0

 

In diesem Infoblatt beschreiben wir die Dienstleistung Barkredit. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Eigenschaften und Funktionsweisen unserer Dienstleistung.

 

Wenn es rechtlich notwendig ist, verwenden wir vereinzelt bestimmte, gesetzlich vorgesehene Fachbegriffe. Wir erklären dann die Begriffe.

 

Das Infoblatt ist eine reine Information. Rechtlich gilt, was in dem Vertrag steht, den Sie mit uns, der Denzel Bank, abschließen.

 

  1. Was ist ein Barkredit?

    Ein Barkredit ist ein Vertrag, mit dem Ihnen ein Kreditgeber Geld leiht. Durch den Vertrag verpflichten Sie sich, das geliehene Geld zuzüglich Zinsen zu einem späteren Zeitpunkt zurückzuzahlen. 

     

  2. Wozu schließt man einen Barkreditvertrag ab?
    Einen Barkreditvertrag schließt man ab, weil man vorübergehend mehr Geld benötigt, als man gerade hat.

    Auf die von der Denzel Bank angebotenen Barkredite ist vor allem das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) anzuwenden.

 

  1. Was sind Zinsen?

    Sie müssen der Bank für das Ausborgen des Geldes Zinsen zahlen. Die Zinsen eines Kredites berechnet die Bank normalerweise als Prozentsatz des offenen Kredits. Sie müssen zusätzlich zum Kreditbetrag auch noch die Zinsen zurückzahlen. Wer sich zum Beispiel EUR 1000,- zu 4% Zinsen für ein Jahr ausleiht, muss der Bank am Ende des Jahres EUR 1040,- zurückzahlen. Sie müssen der Bank also mehr Geld zurückzahlen, als Sie von ihr bekommen haben. 

    Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie sich die Zinsen eines Kredites berechnen. Die häufigsten sind:

     

  • Fixzinssatz:

Beim Fixzinssatz bleibt die Höhe der Zinsen und der Raten für die gesamte Laufzeit des Kredits gleich.

  • Variabler Zinssatz:

Ein variabler Zinssatz kann sich im Lauf der Zeit ändern. Sie vereinbaren dabei mit Ihrer Bank, dass der Zinssatz Ihres Kredites von einem veröffentlichten Vergleichszinssatz abhängt. Je nachdem wie sich dieser Vergleichszinssatz ändert, ändert sich der Zinssatz des Kredits. Und dementsprechend steigt oder sinkt auch die Höhe der Rückzahlungen. 


 

  1. Welche Kosten fallen sonst noch an?
    Zusätzlich zu den Zinsen können noch weitere Kosten anfallen. Die Kosten werden mit Ihnen im Kreditvertrag vereinbart. 
     
  2. Wie zahlen Sie den Kredit zurück?

    Die Rückzahlung eines Kredits erfolgt entsprechend den Bedingungen, die im Kreditvertrag festgelegt sind. Am häufigsten erfolgt die Rückzahlung mittels monatlicher Zahlungen („Kreditraten“). 

     

  3. Können Sie den Kredit vorzeitig zurückzahlen?
    Sie haben das Recht, den Kredit früher zurückzuzahlen als im Vertrag festgelegt. 
     
  4. Haben Sie ein Rücktrittsrecht?

    Sie haben in bestimmten Fällen die Möglichkeit, vom bereits geschlossenen Kreditvertrag zurücktreten. Der Kreditvertrag ist damit hinfällig. Sie müssen das von der Bank ausbezahlte Geld dann innerhalb von 30 Tagen an die Bank zurückzahlen.

     

  5. Wann bekommen Sie einen Kredit?

    Sie haben die Möglichkeit vor Ort bei einem Barkreditvermittler oder online unter https://www.denzelbank.at/kontakt einen Barkredit zu beantragen.

    Sie müssen bestimmte Dokumente und Informationen zur Verfügung stellen, sodass ihre Bonität (Kreditwürdigkeit) geprüft werden kann. Die Bank kann den Kredit nur vergeben, wenn Sie sich die Rückzahlungen leisten können. Das wird die Denzel Bank vor der Kreditvergabe prüfen.

 

  1. Wann müssen Sicherheiten bestellt werden?

    Eine Kreditsicherheit sichert die Rückzahlung eines Kredites. Wenn Ihre Bonität (Kreditwürdigkeit) nicht ausreichend ist, kann die Denzel Bank zusätzliche Sicherheiten verlangen. Durch die Sicherheit verschafft sich die Bank eine ersatzweise Geldquelle für den Fall, dass der Kredit nicht zurückbezahlt wird. Als Sicherheit dient vor allem eine Bürgschaft. 

    Bei einer Bürgschaft übernimmt eine zusätzliche Person die Haftung für den Kredit. Sollten Sie nicht bezahlen, kann die Bank vom Bürgen die Zahlung verlangen.

     

  2. Was passiert, wenn Sie Kreditraten nicht zurückzahlen?

    Zahlen Sie einzelne Kreditraten nicht zurück, so kann die Denzel Bank Mahnspesen und Verzugszinsen verrechnen, sowie ein Inkassobüro beauftragen.

    Zahlen Sie weiterhin die Kreditraten nicht zurück, kann die Denzel Bank den Kreditvertrag kündigen. Das bedeutet, dass Sie die restlichen Kreditraten (offener Kreditbetrag samt Zinsen) sofort und komplett zurückzahlen müssen.

    Zahlen Sie auch dann nicht, kann die Bank die Sicherheiten verwerten, sowie Klage und Exekution führen.

    Weitere Kosten wie zum Beispiel Inkassospesen können zusätzlich anfallen.


 


 

Information zu KFZ-Leasing nach dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)

Stand 26. Juni 2025

 

Denzel Leasing GmbH

Erdbergstraße 189-193

1030 Wien

Tel: +43-1-515 07-0

 

In diesem Infoblatt beschreiben wir die Dienstleistung KFZ-Leasing. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Eigenschaften und Funktionsweisen unserer Dienstleistung.

 

Wenn es rechtlich notwendig ist, verwenden wir vereinzelt bestimmte, gesetzlich vorgesehene Fachbegriffe. Wir erklären dann die Begriffe.

 

Das Infoblatt ist eine reine Information. Rechtlich gilt, was in dem Vertrag steht, den Sie mit uns, der Denzel Leasing GmbH, abschließen.

 

  1. Was ist ein Leasingvertrag?

    Bei einem KFZ-Leasingvertrag überlässt der Leasinggeber Ihnen ein Fahrzeug, das Sie ausgesucht haben, für eine bestimmte Laufzeit zum Gebrauch. Sie verpflichten sich, dafür Leasingraten, also Geld, zu zahlen. Das Fahrzeug bleibt während der gesamten Vertragslaufzeit im Eigentum der Denzel Leasing GmbH.

    Im Leasingvertrag wird auch ein Restwert vereinbart. Dieser gibt den Wert vor, den das Fahrzeug am Ende der Laufzeit haben soll.

    Am Ende der Laufzeit müssen Sie das das Auto an den Leasinggeber zurückgeben. Ist das zurückgegebene Auto weniger wert als der vereinbarte Restwert, müssen sie einen Teil der Differenz bezahlen. Ist das zurückgegebene Auto mehr wert als der vereinbarte Restwert, bekommen Sie einen Teil der Differenz zurückgezahlt. Der Wert des Autos am Ende der Laufzeit wird von einem unabhängigen Sachverständigen bestimmt.

     

  2. Wozu schließt man einen Leasingvertrag ab?
    Sie können ein Auto nutzen, ohne dafür den vollen Kaufpreis zahlen zu müssen. 

 

  1. Was sind Zinsen?

    Sie müssen der Denzel Leasing GmbH für das Überlassen des Autos Zinsen zahlen. Die Zinsen berechnet die Leasinggesellschaft normalerweise als Prozentsatz der offenen Leasingraten. Sie müssen zusätzlich zum Finanzierungsbetrag auch noch die Zinsen zurückzahlen. Die Zinsen sind in den im Leasingvertrag angegebenen Leasingraten bereits inkludiert. 

    Wer zum Beispiel ein Motorrad mit einem Kaufpreis von EUR 1.000,- zu 4% Zinsen für ein Jahr least, muss am Ende des Jahres EUR 1.040,- an Leasingraten zurückzahlen.

    Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie sich die Zinsen berechnen. Die häufigsten sind:

     

  • Fixzinssatz:

Beim Fixzinssatz bleibt die Höhe der Zinsen und der Raten für die gesamte Laufzeit des Leasingvertrags gleich. 

 

  • Variabler Zinssatz:

Ein variabler Zinssatz kann sich im Lauf der Zeit ändern. Sie vereinbaren dabei, dass der Zinssatz Ihres Leasingvertrags von einem veröffentlichten Vergleichszinssatz abhängt. Je nachdem wie sich dieser Vergleichszinssatz ändert, ändert sich der Zinssatz des Leasingvertrags. Und dementsprechend steigt oder sinkt auch die Höhe der Rückzahlungen. 

 

Welche Kosten fallen sonst noch an?

Zusätzlich zu den Zinsen können noch weitere Kosten anfallen. Die Kosten werden mit Ihnen im Leasingvertrag vereinbart. 

 

  1. Wie zahlen Sie die Leasingraten?

    Die Rückzahlung der Leasingraten erfolgt entsprechend den Bedingungen, die im Leasingvertrag festgelegt sind. Am häufigsten erfolgt die Rückzahlung mittels monatlicher Zahlungen. 

     

  2. Können Sie Leasingraten vorzeitig zurückzahlen?

    Sie haben das Recht, den Leasingvertrag früher auszubezahlen als im Vertrag festgelegt. Hierzu müssen Sie den Vertrag unter Einhaltung der im Leasingvertrag vereinbarten Kündigungsfrist kündigen. Im Falle einer solchen Kündigung müssen Sie das Auto zurückgeben und berechnet der Leasinggeber den vertraglich vereinbarten Abrechnungsanspruch. Das Auto wird vom Leasinggeber verkauft. Ist das zurückgegebene Auto weniger wert als der vereinbarte Abrechnungsanspruch, müssen sie einen Teil der Differenz bezahlen. Ist das zurückgegebene Auto mehr wert als der vereinbarte Abrechnungsanspruch, bekommen Sie einen Teil der Differenz zurückgezahlt.

     

  3. Haben Sie ein Rücktrittsrecht?

    Sie haben in bestimmten Fällen die Möglichkeit, vom bereits geschlossenen Leasingvertrag zurücktreten. Der Leasingvertrag ist damit hinfällig. 

     

     

 

  1. Wann bekommen Sie einen Leasingvertrag?

    Sie haben die Möglichkeit, vor Ort bei einem Autohändler einen Leasingvertrag zu beantragen. Dazu müssen Sie bestimmte Dokumente und Informationen zur Verfügung stellen, sodass ihre Bonität (Kreditwürdigkeit) geprüft werden kann. Die Denzel Leasing GmbH kann den Leasingvertrag nur abschließen, wenn Sie sich die Leasingraten leisten können. Das wird die Denzel Leasing GmbH vor der Kreditvergabe prüfen.

     

  2. Wann müssen Sicherheiten bestellt werden?

    Eine Sicherheit sichert die Rückzahlung der Leasingraten. Wenn Ihre Bonität (Kreditwürdigkeit) nicht ausreichend ist, kann die Denzel Leasing GmbH zusätzliche Sicherheiten verlangen. Durch die Sicherheit verschafft sich die Denzel Leasing GmbH eine ersatzweise Geldquelle für den Fall, dass die Leasingraten nicht zurückbezahlt wird. Als Sicherheit dient vor allem eine Bürgschaft. 

    Bei einer Garantie übernimmt eine zusätzliche Person die Haftung für den Leasingvertrag. Sollten Sie nicht bezahlen, kann die Denzel Leasing GmbH vom Garanten die Zahlung verlangen.

     

  3. Was passiert, wenn Sie Leasingraten nicht zurückzahlen?

    Zahlen Sie einzelne Leasingraten nicht zurück, so kann die Denzel Leasing GmbH Mahnspesen und Verzugszinsen verrechnen, sowie ein Inkassobüro beauftragen.

    Zahlen Sie weiterhin die Leasingraten nicht zurück, kann die Denzel Leasing GmbH den Leasingvertrag kündigen. Das bedeutet, dass Sie die restlichen Leasingraten sofort und komplett zurückzahlen und das Auto zurückgeben müssen. Weitere Kosten wie zum Beispiel Inkassospesen können zusätzlich anfallen.

Information zur Dienstleistung Online-Sparen nach dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)

Stand 26. Juni 2025

 

Bankhaus Denzel Aktiengesellschaft

Erdbergstraße 189-193

1030 Wien

Tel: +43-1-515 07-0

 

In diesem Infoblatt beschreiben wir die Dienstleistung Online-Sparen. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Eigenschaften und Funktionsweisen unserer Dienstleistung.

 

Wenn es rechtlich notwendig ist, verwenden wir vereinzelt bestimmte, gesetzlich vorgesehene Fachbegriffe. Wir erklären dann die Begriffe.

Das Infoblatt ist eine reine Information. Rechtlich gilt, was im Vertrag steht, den Sie mit uns, der Denzel Bank, abschließen.

 

 

  1. Was ist ein Sparkonto?

Mit einem Sparkonto können Sie Geld ansparen. Dafür bekommen Sie Zinsen von uns. Das Geld auf Ihrem Sparkonto heißt auch Guthaben. 

Ein Sparkonto ist nicht für den Zahlungsverkehr gedacht, es ist kein Zahlungskonto. Ein Sparkonto heißt auch Einlagekonto.

 

 

  1. Was sind Sparzinsen?

Sparzinsen sind die Zinsen, die Sie von Ihrer Bank für das Geld erhalten, das Sie auf einem Sparkonto eingezahlt haben.

Die Zinsen werden am Ende des Kalenderjahres auf Ihrem Sparkonto berechnet. Von diesem Betrag wird dann noch die Kapitalertragssteuer (KESt) abgezogen. Die Zinsen abzüglich der KESt werden dem Sparkonto gutgeschrieben und Teil des Guthabens.

 

Der Zinssatz ist ein Prozentwert, der die Höhe der Zinsen angibt. Er wird bei Kontoeröffnung vereinbart. Es gibt verschiedene Arten von Zinssätzen.

 

  • Fixzinssatz: 
    Beim Fixzinssatz bleibt die Höhe des Zinssatzes für einen bestimmten Zeitraum gleich. 

 

  • Variabler Zinssatz: 
    Ein variabler Zinssatz kann sich im Laufe der Zeit ändern. Der Zinssatz kann von verschiedenen Faktoren abhängen, wie z.B. einem Indikator (EURIBOR) oder den Entscheidungen der Zentralbank (Leitzinssatz). Dies bedeutet, dass die Höhe des Zinssatzes, den Sie erhalten, steigen oder fallen kann.

 

 

 

  1. Welche Arten von Einlagen gibt es?
  • Täglich fällige Einlagen (Onlinesparen Täglich Fällig): Mit täglich fälligen Einlagen sind Sie flexibel, da Sie jederzeit auf Ihr Geld zugreifen können, ohne dass es zu einer Rückverrechnung von Zinsen (Vorschusszinsen) kommt.

 

  • Gebundene Einlagen (Onlinesparen Festgeld): Gebundene Einlagen haben eine Bindungs-Frist. Das heißt, das Geld wird für eine bestimmte Dauer angelegt. Wenn Sie während dieser Bindungs-Frist auf das Geld zugreifen möchten, müssen Sie das Konto kündigen. Das geht nur, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. In diesem Fall berechnen wir Vorschusszinsen nach dem Bankwesengesetz.

 

  1. Was ist ein Online-Sparkonto und wie erfolgen Ein- und Auszahlungen? 

Ein Online-Sparkonto können Sie im Internet (online) eröffnen und nützen.

Konteröffnung: https://sparen.denzelbank.at/web/guest/request-formular

Login (bei bestehendem Konto): https://sparen.denzelbank.at/web/guest/login

 

Einzahlung

 

Folgende Möglichkeiten haben Sie, um Geld auf Ihr Online-Sparkonto einzubezahlen:

  • Überweisung von Ihrem Referenzkonto (das von Ihnen bei der Kontoeröffnung angegebene Girokonto. Dieses muss auf Ihren Namen laufen.)

Einzahlungen müssen immer in Euro erfolgen.

 

Auszahlung

 

Folgende Möglichkeiten haben Sie, um Geld von Ihrem Online-Sparkonto auszubezahlen:

  • Auszahlung auf Ihr Referenzkonto

 

  1. Was kostet ein Online-Sparkonto?

Das Täglich Fällig-Konto und das Festgeld-Konto bei der Denzel Bank sind kostenlos - es fallen keinerlei Spesen für die Kontoführung, Änderungen und Kontoschließung an.

 

  1. Wie kann ein Sparkontovertrag beendet werden?

Ein Täglich Fällig-Konto können Sie jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

Wir können das Täglich Fällig-Konto mit einer Frist von 2 Monaten kündigen. Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, können wir den das Täglich fällig-Konto jederzeit kündigen. Die Kündigung gilt dann sofort.

Ein Festgeld-Konto können Sie und wir nur dann kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Wird das Festgeldkonto während der Bindungs-Frist gekündigt, erhalten Sie weniger Zinsen als Sie nach Ende der Bindungs-Frist bekommen hätten.

Nach der Kündigung wird das Guthaben auf Ihr Referenzkonto gebucht.

 

  1. Was ist ein Kontoauszug? 

Ein Kontoauszug ist eine Liste von allen Geld-Eingängen und Geld-Ausgängen auf einem Sparkonto. Sie erhalten jeweils Anfang Jänner den Kontoauszug Ihres Onlinesparen Täglich Fällig-Kontos in die elektronische Postbox im Online Banking.

 

  1. Was ist die Einlagensicherung?

Die Einlagensicherung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Sicherheitssystem, das Geld auf Bankkonten schützt. Wenn eine Bank zahlungsunfähig wird, sorgt die Einlagensicherung dafür, dass Einlagen (Guthaben auf Bankkonten) bis zu einem bestimmten Betrag abgesichert sind. In Österreich sind Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Kund:in und Bank geschützt. Nähere Informationen finden Sie unter http://www.einlagensicherung.at/.